Am 14.11. haben die Abgeordneten des EU-Parlaments Vorschriften zum besseren Schutz der Verbraucher vor Betrügereien und zur schnelleren Erkennung unseriöser Geschäftemacher erlassen.
Die zuständigen Behörden sollten zukünftig unter anderem befugt sein,
- Informationen von Registrierungsstellen für Domainnamen und Banken zur Identifizierung von unseriösen Geschäftemachern anzufordern, oder
- die Anzeige eines ausdrückliches Warnhinweises oder die Beschränkung oder Sperrung des Zugangs zu einer Online-Schnittstelle anzuordnen, wenn keine anderen wirksamen Mittel zur Verfügung stehen, um die Einstellung oder das Verbot des Verstoßes zu bewirken.