Nach einem Hinweis der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH) hat YouTube 300 Videos gesperrt, die entweder das gesamte als jugendgefährdend indizierte Album „Sonny Black“ des Rappers Bushido oder einzelne Tracks daraus verbreiteten.
Die MA HSH hat bei einer Recherche festgestellt, dass die Videos auf der Plattform frei zugänglich waren. Nach Meldung der Videos durch die MA HSH und ihrer Sperrung durch Google Ireland Ltd. sind sie für Nutzer in Deutschland nun nicht mehr aufrufbar.
Das Album „Sonny Black“ würdigt unter anderem Frauen und Homosexuelle herab und verherrlicht Gewalt. Es war deshalb 2015 von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien indiziert worden. Ende Oktober 2019 bestätigte das Bundesverwaltungsgericht die Einstufung des Albums als jugendgefährdend.
Da das Album als jugendgefährdend indiziert ist, darf es nicht an Kinder und Jugendliche verkauft werden. Auch im Internet muss durch Zugangsbeschränkungen sichergestellt werden, dass es für Kinder und Jugendliche nicht frei zugänglich ist. Geschieht dies nicht, liegt ein Verstoß gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) vor.
Pressemeldung der MA HSH
https://www.ma-hsh.de/infothek/pressemitteilung/nach-ma-hsh-hinweis-youtube-sperrt-300-videos-mit-indiziertem-bushido-album.html
Archiv für den Monat: Dezember 2019
In der Hetzfabrik: Wie Facebook den rechtsextremen Profit fördert
Eine Guardian-Untersuchung zeigt, dass eine verdeckte Gruppe ihr Netzwerk von rechtsextremen Facebook-Seiten nutzt, um mit gefälschten Nachrichtenbeiträgen Geld zu verdienen.
LG Berlin gibt im Künast Fall kaum nach
Das LG Berlin ist bei seiner Einschätzung, dass die Politikerin übelste Beschimpfungen auszuhalten habe, geblieben. Nur in einem Fall wurde ein Auskunftsrecht gegen Twitter zugestanden, weil es sich hierbei um eine unwahre Tatsachenbehauptung handelte.
Renate Künast verkündete: „Ich werde weitermachen, bis wir gewinnen oder alle Rechtsmittel ausgeschöpft haben“.
BGH zu Facebook-Messenger und NetzDG
Der BGH hat entschieden, dass Rechtsverletzungen, die über den Facebook-Messenger begangen werden, doch in den Anwendungsbereich des Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) fallen können. Dann würde auch ein Auskunftsanspruch auf die Daten der Tatbeteiligten bestehen. Das Verfahren wurde an die Vorinstanz zurückverwiesen.
[BGH, 24.09.2019, Az.: VI ZB 39/18]
https://www.online-und-recht.de/urteile/Facebook-Messenger-doch-ein-Telemedium-Bundesgerichtshof-20190924/
Google wegen Raubkopien von Liedtexten verklagt
Da Google und sein Dienstleister LyricFind Liedtexte von Genius unerlaubt für die Veröffentlichung auf Google kopiert haben, wurden beide bei einem New Yorker Gericht auf „nicht weniger als 50 Millionen Dollar“ Schadensersatz verklagt.
https://www.musicbusinessworldwide.com/genius-sues-google-for-no-less-than-50m-over-alleged-lyrics-copyright-infringement/
Griechenland: Erste Haftstrafe für einen Piraten
In Griechenland soll erstmalig ein Mann zu einer Haftstrafe wegen des Betriebs von Piraterieseiten verurteilt worden sein. Ein Athener Gericht verhängte eine fünfjährige Haftstrafe gegen den Betreiber von Websites wie Greekstars.net und Greekstars.co.
https://torrentfreak.com/greece-jails-first-pirate-site-operator-for-five-years-191204/
Europol: 30.506 Internetdomains abgeschaltet
Strafverfolgungsbehörden aus 29 Staaten haben gemeinsam mit Europol und dem von Eurojust und INTERPOL unterstützten Nationalen Koordinationszentrum für die Rechte an geistigem Eigentum der USA über 30.506 Domänennamen beschlagnahmt.
Über diese Seiten wurden gefälschte und raubkopierte Gegenstände über das Internet vertrieben. Dazu gehörten gefälschte Arzneimittel und gefälschte Filme, illegales Fernseh-Streaming, Musik, Software, Elektronik und andere gefälschte Produkte.
Während der Untersuchung verhafteten die Beamten zudem drei Verdächtige, beschlagnahmten 26.000 Luxusprodukte (Kleidung, Parfums), 363 Liter alkoholische Getränke und viele Hardwaregeräte. Sie haben mehr als 150.000 € auf mehreren Bankkonten und Online-Zahlungsplattformen identifiziert und eingefroren.
USA: IPTV-Händler will Spenden damit er die Kunden nicht verraten muss
Der ehemalige Piraterie-IPTV-Reseller Boom Media wird in den USA vom Sender DISH Network verklagt. Dieser will vom Boom Media Besitzer John Henderson u.a. Informationen über seine Lieferanten und Kunden.
Um dies zu vermeiden will Henderson den Fall vor Gericht bringen. Allerdings braucht er dazu mindestens 250.000 Dollar an Spenden:
“We are taking the fight BACK to Dish Network and Nagrastar. No settlements. This will take a long time and a lot of money. But when we win we will lay the ground work to protect ALL resellers and stop the Nagrastar company from filing FALSE claims agains people and bullying citizens and scaring them into forking over money to the new Dish revenue stream of a stupid tax.”
Allerdings scheint dies schwierig zu werden:
https://www.gofundme.com/f/legal-fee039s-to-fight-dish-network-lawsuit
https://torrentfreak.com/pirate-iptv-reseller-boom-media-wants-250000-in-donations-to-fight-lawsuit-191130/
USA: SET TV-Betreiber müssen über 7. Mio. US$ Schadensersatz zahlen
Ein Bundesgericht in Kalifornien hat ein Versäumnisurteil erlassen, das den Eigentümer und einen Mitarbeiter des IPTV-Dienstes Set-TV auffordert, über 7 Millionen Dollar an Schadensersatz wegen Piraterie zu zahlen.
https://torrentfreak.com/pirate-iptv-reseller-boom-media-wants-250000-in-donations-to-fight-lawsuit-191130/
OLG München: Sperrverfahren i.d.R. keine Eilverfahren
Das OLG München hat eine Entscheidung des LG München bestätigt, nach der i.d.R. bei bekannten Piraterieportalen keine Sperrverfügungen im Eilverfahren möglich sind.
Leitsatz der Redaktion von JurPC zur OLG-Entscheidung:
„Nimmt ein Antragsteller einen Accessprovider auf Sperrung des Zugangs zu bestimmten Portalen in Anspruch, weil über diese laufend Urheberrechtsverletzungen begangen werden, dann stellen die Verletzungen der Rechte an den verschiedenen Werken im Hinblick auf die begehrte Maßnahme der Sperrung des Zugangs zu den Portalen kerngleiche Verletzungen dar mit der Folge, dass, wenn der Antragsteller trotz Kenntnis der Möglichkeit, eine Sperrung zu bewirken, eine diesbezügliche einstweilige Verfügung nicht binnen eines Monats beantragt, er zeigt, dass ihm die Angelegenheit nicht dringlich ist.“
[OLG München, 17.10.2019, Az.: 29 U 1661/19]
https://www.jurpc.de/jurpc/show?id=20190148
Zur Entscheidung des LG München:
https://webschauder.de/lg-muenchen-kein-eilverfahren-gegen-bekannte-piraterieseiten/