Laut einer Entscheidung des VGH München macht ein Webseitenbetreiber sich Internet-Angebote mit rechtsradikalen und verbotenen Inhalten zu Eigen, wenn er darauf bewusst verlinkt.
[VGH München, 05.01.2018, Az.: 7 ZB 18.31]
Laut einer Entscheidung des VGH München macht ein Webseitenbetreiber sich Internet-Angebote mit rechtsradikalen und verbotenen Inhalten zu Eigen, wenn er darauf bewusst verlinkt.
[VGH München, 05.01.2018, Az.: 7 ZB 18.31]