Nach einer Entscheidung des BGH muss das Online-Bewertungsportal Jameda das Profil einer klagenden Ärztin löschen. Das Portal sei kein „neutraler Informationsmittler“, da bei zahlenden Ärzte keine Konkurrenz in der Umgebung angezeigt werde.
Jameda will nun nicht löschen, sondern gar keine Profile konkurrierender Ärzte mehr anzeigen.
Die Entscheidung des Senats:
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