Das Landgericht Bonn hat einen Antrag der ICANN auf einstweilige Anordnung gegen einen Registrar zurückgewiesen. Der Registrar ist nicht verpflichtet, die Kontaktdaten der technischen und administrativen Domain-Verwaltung (Tech-C und Admin-C) zu erheben.
https://www.golem.de/news/dsgvo-icann-verliert-gerichtsstreit-ueber-whois-daten-1806-134717.html